AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stein und Garten Design Pflasterungs GesmbH

folgend SGD genannt

GELTUNGSBEREICH

Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen von Waren bzw. jede Art von Leistungen.

ANGEBOTE und VERTRAGSABSCHLUSS

Die Preise in der SGD Preisliste sind inkl. 20 % Mehrwertsteuer und gelten bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste, Irrtümer und Druckfehler vorbehalten.

Die im Angebot enthaltenen Mengen, Abmessungen, Gewichte und sonstigen Angaben sind mit größter Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Genauigkeit angeführt. Die Bestellung des Kunden stellt ein Vertragsangebot an die SGD dar, auch wenn die Bestellung von einem Mitarbeiter aufgenommen wird, und gilt von der SGD als angenommen, durch Absendung der Auftragsbestätigung oder durch Lieferbeginn. Die SGD ist berechtigt, vom Angebot oder abgeschlossenen Vertrag ohne Übernahme jedweder Folgekosten zurückzutreten oder die Lieferungen vorübergehend einzustellen, wenn während des Vertragsverhältnisses

  1. A) die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder
  2. B) über den Kunden Umstände bekannt werden, welche seine Zahlungsfähigkeit infrage stellt.

PREISE

Soweit nichts anderes vereinbart, verstehen sich die Preise in Angeboten und Preislisten ab Werk, Lkw-Verladen. Wird unserer Auftragsbestätigung nicht innerhalb von drei Tagen widersprochen, so gilt diese durch den Kunden als angenommen.

RETOURWARE

Warenrücklieferungen jeglicher Art gehen auf Kosten des Käufers, wenn nicht anders vereinbart, außer bei nachweislich schadhaften Materialien. Manipulationsgebühr für Retourware 15 %.

EIGENTUMSVORBEHALT

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SGD. Im Falle des Zahlungsverzuges über mehr als 30 Tage, ist SGD berechtigt, die unter ihrem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren beim Kunden abzuholen. Nimmt SGD aufgrund des vorstehenden Eigentumsvorbehaltes gelieferte Waren zurück, so haftet der Käufer für jeden Mindererlös, der sich beim Weiterverkauf dieser Waren ergibt, auch hat er die Kosten des Rück- und Weitertransportes zu ersetzen.

ERFÜLLUNGSORT und GERICHTSSTAND

Ungeachtet des vereinbarten Abladeortes wird als Erfüllungsort für die beidseitigen Verpflichtungen Groß-Enzersdorf vereinbart. Als Gerichtsstand gilt das für Groß-Enzersdorf zuständige Gericht als vereinbart.

BAUSTELLENFOTOS

Der Kunde stimmt zu, dass Baustellenfotos, welche auf dem Grundstück des Kunden erstellt werden, in Prospekten, Preislisten, auf der Homepage, im Webshop und in anderen Publikationen, verwendet werden dürfen.

VERRECHNUNG

Die Verrechnung der Leistungen und Materialien erfolgt nach Ausmaß. Ausnahme Pauschalpreisvereinbarungen.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

30 % der Angebotssumme sind als Akontozahlung vor Arbeitsbeginn fällig. Restbetrag unmittelbar nach Rechnungserhalt netto.

LIEFERZEIT

Nach Vereinbarung.

DATENSCHUTZ

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung, sowie das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 dienen dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG 2018, TKG 2003). Der gesamte Bereich des Datenschutzes und vor allem der datenschutzrechtlichen Anspruchsgrundlagen werden von den Haftungsregelungen nicht erfasst.

Die gesamte Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Homepage oder wird bei Anfrage zugesandt.

Technische Hinweise für Pflasterungen

BETONSTEINE

Sind Produkte aus natürlichen Stoffen. Farbschwankungen (auch innerhalb einer Palette) sind daher nicht auszuschließen. Ausblühungen entstehen durch Ablagerung von im Wasser gelöstem Kalk und sind bei üblicher Bewässerung und Benutzung im Allgemeinen nach 1 bis 2 Jahren verschwunden. Sowohl Farbunterschiede als auch Ausblühungen sind für den Gebrauchswert ohne Belang.

DEHNFUGEN

Bei Pflasterungen mit Zementmörtelverfugung werden Dehnfugen erst nach dem Auftreten von Rissen ausgebildet. Ein Auffrieren der Konstruktion ist aufgrund der von uns verwendeten Tragschichten und Bettungsmaterialien auch bei Rissbildung auszuschließen.

DRAINAGE- od. SPLITTBETON

Sickerfähiger Beton: siehe Frostschäden.

FARBUNTERSCHIEDE

Siehe Betonsteine, Natursteine

FROSTSCHÄDEN

Sämtliche von uns gewählte Tragschichten, Betondecken und Bettungsmaterialien sind sickerfähig. Dies verhindert ein Auffrieren der Pflasterdecken und Plattenbeläge.

MATERIALBEISTELLUNG

Für beigestelltes Steinmaterial übernehmen wir keine Gewährleistung jeglicher Art.

NATURSTEINE

Bei gebrochenen und gespalteten Oberflächen ist mit größeren Abweichungen vom Sollmaß zu rechnen. Die Farbunterschiede bei Natursteinen sind wesentlich größer als bei Betonsteinen (Kunststeine). Es ist Ihrerseits notwendig die Materialien vor Arbeitsbeginn genau zu begutachten, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

SANDFUGE

Bei Pflasterflächen mit Sandfugen ist in den meisten Fällen ein Nachkehren erforderlich. Aus diesem Grund verbleibt Fugensand auf der Pflasterfläche, der (im trockenen Zustand) wiederholt eingekehrt werden soll.

TRAGSCHICHT(EN)

Bestehend aus Frostschutz- (Wandschotter), Gräder- oder Recyclingmaterial. Tragschichten dienen unter anderem als Untergrund für Pflasterungen. Für die Tragfähigkeit von bestehenden Tragschichten übernehmen wir keine Gewährleistung (Setzungen sind möglich).

UNTERBAUPLANUM

Untergrund wird für die nachfolgenden Tragschichten vorbereitet und verdichtet.

WASSER/STROM

Für die Durchführung unserer Leistungen benötigen wir Wasser und Strom (Sicherung mit 16 oder mehr Ampere). Bei der Kalkulation des Angebotes wurde davon ausgegangen, dass sowohl Wasser als auch Strom, unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

ZEMENTVERFUGUNG

Zementverfugungen sind aufgrund unserer Fachkenntnisse bei fast allen Steinoberflächen möglich. Für die Zementverfugungen werden spezielle Fugenmörtel verwendet. Die Reinigung der Oberfläche erfolgt ausschließlich mit Schwämmen oder Schwammgeräten. Aufgrund der starren Verfugung und der Temperaturunterschiede (Sommer/Winter), sind feine Haarrisse nicht zu vermeiden.

Dehnfugenausbildungen werden auf Wunsch nachträglich ausgeführt (siehe Dehnfugen). Bei Zementverfugungen entsteht ein leichter nicht störender Grauschleier.

Groß-Enzersdorf, 28.05.2020